Mieten & Leihen

Gegenstände vermieten und verleihen

Mietbedingungen/AGB
  • Vermietungen/Ausleihen können nur getätigt werden durch der im Mietvertrag genannten verantwortlichen Person.
    Treffen/Abholungen durch andere Fremde ist nicht vorgesehen, da unsicher.
  • Bei Vermietung bedarf es einem Mietvertrag. Dieser wird bei Interesse einer Vermietung bereitgestellt.
    Dieser kann vorausgefüllt oder vor Ort der Übergabe ausgefüllt werden.


Pflichten des Mieters
1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand gemäß der obigen Inventarliste vollständig und   
mängelfrei übernommen hat.
2 Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung, einzusetzen. 
3 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und für Reinigung und Wartung zu sorgen.
4 Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
5 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen (siehe §3 Abs. 3.4). 
Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden.  
Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab. 
6 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
7 Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft 
über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. 
Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch 
Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. 
Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen 
noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Haftung des Vermieters
1 Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
2 Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden durch den Mieter an Dritte. 

Übergabe und Rückgabe
1 Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit 
und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. 
Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt 
dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit 
und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. 
Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. 
Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs 
nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.

Beendigung des Mietverhältnisses 
1 Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag sorgfältig sauber und mit sämtlichem Zubehör zu übergeben. Hat der Mieter 
die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückgabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
2 Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu 
berechnende Zeiteinheiten. 
3 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht. 
Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. 
Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten 
des Mieters abholen zu lassen.

Schriftform, salvatorische Klausel
1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen 
der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder 
teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.